Das Festpreismodell bietet Planungssicherheit bei geringem administrativen Aufwand. Dafür müssen Abstriche in der Flexibilität und der Transparenz in Kauf genommen werden. Bei kleineren bis mittleren Abnahmemengen wird dieses Modell häufig genutzt.
Unter dem Festpreismodell, auch bekannt als Stichtagsbeschaffung, versteht man den Bezug der gesamten benötigten Energiemenge zu einem fest vereinbarten Preis, der an einem Stichtag festgelegt wurde. Das bedeutet, dass der Einkäufer die gesamte Strommenge für die volle Vertragslaufzeit zu dem Preisniveau kauft, das zum Beschaffungszeitpunkt aktuell ist.
Dieses Beschaffungsmodell ist für den Einkäufer insofern intransparent, als dass er die Kalkulation des Energielieferpreises, den Deckungsbeitrag des Versorgers sowie die vom Versorger eingepreisten Risiken nicht nachvollziehen kann. Muss die Energiemenge am Ende der Vertragslaufzeit neu beschafft werden, steht der Einkäufer vor dem gleichen Marktpreisrisiko wie zuvor. Allerdings sind der geringe Einsatz von Ressourcen und die kalkulatorische Planungssicherheit während der Laufzeit für viele Unternehmen ausschlaggebend.
Festpreismodell
Planungs-, Preis- und Budgetsicherheit
Geringer administrativer Aufwand
Das Tranchenmodell bietet mehr Flexibilität bei der Strombeschaffung und ist somit vor allem für Großkunden mit einem Verbrauch ab etwa fünf Gigawattstunden eine lohnenswerte Beschaffungsstrategie.
Das Wort "Tranche" stammt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt „Stück“ oder „Scheibe“. Eine Tranche bezeichnet also einen Teil eines Ganzen. Im Gegensatz zur Vollstromversorgung, bei welcher der Kunde den gesamten Strombedarf zu einem Zeitpunkt einkauft, wird beim Tranchenmodell der Strombedarf in Teilmengen (Tranchen) zu vorher definierten oder frei wählbaren Zeitpunkten beschafft.
Der Vorteil gegenüber der Vollstrombeschaffung liegt darin, das Risiko eines falschen Beschaffungszeitpunktes, welches bei energieintensiven Unternehmen schnell zu immensen Kosten führen kann, zu minimieren. Beim Tranchenmodell entscheidet der Kunde selbst, wann er sich mit welchen Mengen eindecken möchte. Auf diese Weise können risikoreiche Vollstromverträge umgangen werden.
Tranchenmodell
Risikostreuung durch mehre Einkaufszeitpunkte
Chancen auf Kostenreduktion durch Marktpreisschwankungen
Die Bündelausschreibung beschreibt die Bündelung (Bundling) mehrerer Abnahmestellen eines Rechtsträgers bzw. Konzerns.
Im Falle, dass ein übergeordneter Rechtsträger Strom an mehreren Abnahmestellen bezieht, besteht die Möglichkeit, den Strombedarf der Abnahmestellen zu aggregieren. An Stelle von Einzelverträgen für die unterschiedlichen Abnahmestellen kann der Strombedarf so gebündelt beschaffen werden. Dabei entfällt der Aufwand für die Aushandlung der Einzelverträge. Im Bündel besteht die Möglichkeit, vorteilhaftere Konditionen auszuhandeln.
Bündelmodell
Geringer organisatorischer Aufwand